KörperIntelligenz
ist die erfahrbare Kraft des Geistes.

AGB

Anmeldung

(1)Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

(2) Mit dem Zugang der schriftlichen Anmeldungsbestätigung  kommt ein Vertrag zustande. Die Reservierung ist erst nach Eingang der Anzahlung fest zugesichert. Die Vergabe der Workshopplätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Einzahlungen.

(3) Der Erhalt des Frühbucherbonus,  Rabatte etc.  ist dann gewährleistet, wenn die Anzahlung vor Ablauf der jeweils vorgegebenen Frist auf dem angegebenen Konto eingeht.

Zahlungen

(4) Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung wird bei der Anmeldung bekannt gegeben und richtet sich nach der Höhe des Workshopbeitrags.

(5) Bei  Restzahlung hat spätestens 7 Tage vor Workshopbeginn  die Restzahlung auf dem angegebenen Konto einzugehen.

Rücktritt vom Vertrag

(6) Wir behalten uns  das Recht vor, Workshops bei ungenügenden Teilnehmerzahlen bis spätestens 7 Tage vor Workshopbeginn abzusagen. Bei Absagen unsererseits werden sämtliche erfolgten Zahlungen voll zurückerstattet oder im Einverständnis mit dem Workshopteilnehmer für einen späteren Workshop gutgeschrieben.

(7) Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Teilnehmer auch während des Workshopverlaufs ausschließen, falls diese den Ablauf ernsthaft gefährden.

(8) Bei Rücktritt durch den Kunden verfällt die Anzahlung. 

(9) Bei Rücktritt später als 8 Tage vor Workshopbeginn, verfällt die gesamte Vertragssumme an den Anbieter der Leistung. Es besteht allerdings die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu nennen.

(10) Gegen Rücktritt aus triftigen Gründen (Krankheit, Unfall) sollte sich der Teilnehmer versichern. 

Teilnahmebedingungen

Für von Teilnehmern verursachte Sachschäden haften diese uneingeschränkt. Für Schäden, die durch das Verhalten eines Teilnehmers oder Teilnehmerin verursacht werden, steht diese/r ein. Teilnahmevoraussetzung ist eine mindestens durchschnittliche körperliche, geistige und psychische Belastbarkeit. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Workshop-/Ausbildungsleitung vor, spätestens zu Beginn des Kurses über körperliche oder geistige Gebrechen und ggf. notwendige Medikation zu unterrichten.

Salvatorische Klausel

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.